Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hessen

Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) strebt einen integrierten Gewässerschutz in ganz Europa an und stellt den dafür erforderlichen rechtlichen Rahmen dar:

1. Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien (nach 7 bzw. 13 Jahren)

2. Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen

3. Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU

"...Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss..."
RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Hauptziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Erreichung des guten Zustands in allen Gewässern bis zum Jahr 2015. Der Begriff „Gewässer“ umfasst dabei die oberirdischen Gewässer, die Küstengewässer sowie das Grundwasser und verdeutlicht damit den integralen Ansatz der WRRL. Die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet den Bund und die Länder, den Gewässerschutz flächendeckend umzusetzen. Demnach ist für alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper der gute Zustand nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und zu erhalten. Dies bedeutet, bis Ende 2015 (bei Fristverlängerung bis 2021 oder spätestens 2027):

- für die oberirdischen Gewässer einen zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand,

- für das Grundwasser einen zumindest guten chemischen und mengenmäßigen Zustand

durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen. Eine Verschlechterung des Gewässerzustands ist zu verhindern (Verschlechterungsverbot).

Quelle: www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/wasserrahmenrichtlinie/grundsaetze

 Weitere Ziele sind die nachhaltige Nutzung der Wasserresourcen zu fördern, das Einleiten und Freisetzen prioritär gefährlicher Stoffe in Gewässer zu reduzieren und eine Verbesserung des Zustandes von aquatischen Ökosystemen anzustreben.

Die WRRL wurde und deren Umsetzung wird auf landesebene in mehreren Schritten zum Ziel geführt [siehe Abbildung (pdf), Quelle: IfÖL]. Die Beurteilung des Grundwasserzustandes bei der Bestandsaufnahme in Hessen zeigte, dass in 24 Grundwasserkörpern (hessenweit wurden 128 Grundwasserkörper ausgewiesen) der gute chemische Zustand derzeit nicht erreicht wird. Verantwortlich hierfür sind vornehmlich die diffusen Stoffeinträge, die vor allem im Grundwasser zu einer Überschreitung der Qualitätsnormen für Nitrat und Phosphat führen können. Zudem werden in einigen Grundwasserkörpern in Hessen auch die Qualitätsnormen für Pflanzenschutzmittelrückstände überschritten.

Zu den diffusen Stoffeinträgen zählen unter anderem Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzmittel, welche sowohl aus der Landwirtschaft, aber auch aus anderen Quellen, wie z. B. undichten Abwasserkanälen, Wald, usw. in das Grundwasser gelangen können.

Der Parameter Phosphor führt zwar in der Regel zu keiner diffusen, flächenhaften Gefährdung des Grundwassers, spielt aber bei der Belastung der oberirdischen Gewässer aufgrund von Erosion und Oberflächenabfluss eine herausragende Rolle.

Die Art der Boden- und Landnutzung sowie die geologischen Verhältnisse und die Ausprägungen des Reliefs beeinflussen und prägen viele Prozesse des oberirdischen und unterirdischen Wasserkreislaufes. Dabei wird durch die Art der Landnutzung auch die Beschaffenheit des Grundwassers sowie der oberirdischen Gewässer maßgeblich beeinflusst. Vor allem die landwirtschaftliche Nutzung verursacht diffuse Stoffeinträge, die sich negativ auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken können.

Ist der gute chemische Zustand von Gewässern [siehe Karte (pdf), (links) Deutschland, (rechts) Hessen; Quelle: HLUG] nicht erreicht oder die Zielerreichung unwahrscheinlich, soll der gute Zustand mit entsprechenden Maßnahmen wieder hergestellt werden. Gleichfalls gilt es, das gesamte Grundwasservorkommen (N) und die Oberflächengewässer (P) vor schädlichen Veränderungen zu schützen (Verschlechterungsverbot). Damit wird insbesondere dem Gedanken des flächendeckenden Grundwasserschutzes Rechnung getragen.

Beim Grundwasser liegt ein Schwerpunkt der WRRL-Umsetzung bei der Reduzierung der diffusen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft. Dazu wurden entsprechende Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erstellt, die in den jeweiligen Maßnahmenräumen umzusetzen sind.

IfÖL setzt die Zusatzberatung in folgenden WRRL-Maßnahmenräumen um:

1) Waldkappel
2) Limburg-Weilburg
3) Guxhagen
4) Witzenhausen


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Mi, 17. November 2021: Infoveranstaltung: "10 Jahre WRRL-Umsetzung und Fruchtfolgen und Gewässerschutz" in Weilmünster

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